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Höherer Mindestlohn für Bauwirtschaft gilt ab April

Einigkeit beim Mindestlohn in der Bauwirtschaft: Gewerbliche Arbeitnehmer in der Lohngruppe 1 verdienen ab April 12,55 Euro/Stunde statt bisher 12,20 Euro.

Gewerbliche Arbeitnehmer der Bauwirtschaft bekommen in Zukunft einen höheren Mindestlohn: Denn am Freitag, 17. Januar, haben die Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft den Schiedsspruch zu einem neuen „Tarifvertrag Mindestlohn“ vom 19. Dezember 2019 angenommen. Auch der Landesinnungsverband des Bayerischen Zimmererhandwerks (LIV) hatte dem Schiedsspruch zuvor einstimmig zugestimmt.

Aus der Entscheidung folgt: Der neue Tarifvertrag Mindestlohn tritt ab 1. Februar 2020 in Kraft und kann erstmals zum 31. Dezember 2020 von den Tarifvertragsparteien gekündigt werden.

Wie sehen die Lohnsteigerungen konkret aus?

Mit dem neuen Tarifvertrag erhöhen sich die Mindestlöhne ab 1. April 2020 im Tarifgebiet West

  • in der Lohngruppe 1 von bisher 12,20 Euro/Stunde auf 12,55 Euro/Stunde und
  • in der Lohngruppe 2 von 15,20 Euro/Stunde auf 15,40 Euro/Stunde.

Beim Mindestlohn 1 entspricht das einer Lohnsteigerung um 2,9 Prozent, der Mindestlohn 2 wird unter Berücksichtigung der Inflationsrate auf dem gegenwärtigen Niveau eingefroren.

Übrigens: Der gesetzlich festgelegte Mindestlohn im Jahr 2020 liegt bei 9,35 Euro.

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