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Das steckt für Zimmereien im Corona-Konjunkturpaket

130 Milliarden Euro investiert die Bundesregierung, um die Konjunktur in der Corona-Lage wieder anzukurbeln, unter anderem wird die Mehrwehrtsteuer für ein halbes Jahr gesenkt.

Die Bundesregierung hat ein Corona-Konjunkturpaket mit einem Gesamtvolumen von 130 Milliarden beschlossen. Darin sind Förderungen, von denen auch Zimmereien profitieren. Wir fassen einige davon zusammen.

1) Senkung der Mehrwertsteuer

Eine fundamentale Maßnahme des Konjunkturpakets ist die Senkung der Mehrwertsteuer von 19 auf 16 Prozent, der reduzierte Mehrwertsteuersatz sinkt ebenfalls von sieben auf fünf Prozent. Dies gilt ab 1. Juli für sechs Monate und zwar bis 31. Dezember.

Was bringt das den Zimmereien?

In der Corona-Lage sind einige Verbraucher bei (großen) Investitionen zögerlich. Daran könnte die Senkung des Mehrwertsteuersatzes etwas ändern. Denn wenn die energetische Modernisierung des Hausdaches drei Prozent weniger kostet, dann spart sich der Verbraucher in vielen Fällen mehrere hundert Euro.

Das macht vor allem für die zweite Hälfte des Geschäftsjahres Mut!

Und: „Die Senkung der Mehrwertsteuer könnte sich auch deshalb als kluger Zug erweisen, weil davon vor allem kleine und mittlere Einkommen profitieren, die einen Großteil ihres Geldes für Konsumausgaben aufwenden“, kommentiert der Spiegel.

Niedrigstenergiehäuser in Holzrahmenbauweise werden attraktiver: Denn die Strompreise sinken durch die Konjunkturmaßnahmen. Das nützt auch dem Zimmererhandwerk indirekt.

2) Aufstockung des Gebäudesanierungsprogramms

Wer sein Haus energetisch saniert, soll dabei zusätzlich finanziell unterstützt werden. Konkret hat der Koalitionsausschuss im Corona-Konjunkturpaket festgelegt: „Das CO2-Gebäudesanierungsprogramm wird für 2020 und 2021 um eine Milliarde Euro auf 2,5 Milliarden Euro aufgestockt.“

Aber bislang ist noch unklar, ob der Fördertopf als solcher erhöht wird oder die Zuschüsse für energieeffizientes Bauen und Sanieren steigen.

Weitere Maßnahme: „Die Förderprogramme des Bundes zur energetischen Sanierung kommunaler Gebäude werden aufgestockt und ein Programm zur Förderung von Klimaanpassungsmaßnahmen in sozialen Einrichtungen wird aufgelegt.“

3) Senkung der EEG-Umlage

Zudem wird die EEG-Umlage zur Förderung von Erneuerbaren Energien gesenkt. Dies berührt das Zimmererhandwerk indirekt. Denn durch die Senkung der Strompreise werden strom- oder wärmepumpenbeheizte Niedrigstenergiehäuser nochmals attraktiver. Diese werden wegen ihrer dünnen Wandstärke vornehmlich in Holzrahmenbauweise errichtet.

4) Unterstützung bei der Azubi-Ausbildung

„Der Lernerfolg von Auszubildenden soll auch in der Pandemie nicht gefährdet werden“, teilt der Koalitionsausschuss mit. Deshalb erhalten kleine und mittlere Unternehmen, die ihr Ausbildungsplatzangebot 2020 im Vergleich zu den drei Vorjahren nicht verringern, für jeden neu geschlossenen Ausbildungsvertrag eine einmalige Prämie in Höhe von 2000 Euro. Diese wird nach Ende der Probezeit ausgezahlt.

Unternehmen, die ihr Ausbildungsangebot sogar erhöhen, bekommen für die zusätzlichen Ausbildungsverträge 3000 Euro.

Zuschuss für die Azubi-Einstellung: Wenn Zimmereien ihr Ausbildungsangebot 2020 nicht verringern, bekommen sie für jeden neu geschlossenen Ausbildungsvertrag 2000 Euro.

5) Hilfe für Kommunen und Städte

Im Konjunkturpaket des Bundes werden Kommunen und Städte finanziell gestärkt. Der Bund erhöht seinen Anteil an den Kosten für die Unterkunft von Bedürftigen und gleicht die Gewerbesteuerausfälle der Kommunen zur Hälfte aus, teilt die Bundesregierung mit.

Das Ziel dahinter: Die Kommunen und Städte sollen handlungsfähig bleiben und Bauprojekte sowie Modernisierungsmaßnahmen weiterhin realisieren.

„Dies ist wichtig etwa für die Bauwirtschaft und das Handwerk“, schreibt der Münchner Merkur. Von der Konjunkturmaßnahme profitiert auch das Zimmererhandwerk, wenn Kommunen verstärkt auf den Holzbau setzen.

Unter anderem steht im Eckpunktepapier des Koalitionsausschusses, dass die Investitionspläne für Sportstätten und Kindertagesstätten aufgestockt werden – zwei Bauaufgaben, bei denen der Holzbau seit langem sehr beliebt ist.

6) Geplante Steuerentlastungen

Der Koalitionsausschuss hat außerdem Steuerentlastungen beschlossen. Konkret wurde beschlossen: „Der steuerliche Verlustrücktrag wird - gesetzlich - für die Jahre 2020 und 2021 auf maximal fünf Millionen Euro bzw. zehn Millionen Euro (bei Zusammenveranlagung) erweitert. Es wird ein Mechanismus eingeführt, wie dieser Rücktrag unmittelbar finanzwirksam schon in der Steuererklärung 2019 nutzbar gemacht werden kann, zum Beispiel über die Bildung einer steuerlichen Corona-Rücklage.“

Folgende Idee steckt hinter der Maßnahme: „Das schafft schon heute die notwendige Liquidität und ist bürokratiearm zu verwalten. Die Auflösung der Rücklage erfolgt spätestens bis zum Ende des Jahres 2022.“

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